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Einladung und Verbot des Festes

zuletzt aktualisiert: 18.05.2007

Einladungzum Hambacher Fest, 20. April 1832
Einladung zum Hambacher Fest, 20. April 1832

Den Anstoß zum Hambacher Fest gab eine Anzeige in der „Neuen Speyerer Zeitung“. Ein Neustadter Bürger schlug vor, am 26. Mai 1832, dem Tag der bayerischen Verfassung, ein Fest auf der Hambacher Schlossruine abzuhalten, um dem Herrscherhaus zu huldigen. Eine Gruppe Neustadter Mitglieder des Pressvereins ergriff die Chance und funktionierte die Einladung um. In einem von Siebenpfeiffer formulierten veröffentlichten Aufruf lud man am 20. April 1832 für den 27. Mai auf das Hambacher Schloss zu einem Feste „Der Deutschen Mai“. Das Fest sollte „dem Kampfe für Abschüttelung innerer und äußerer Gewalt, für Erstrebung gesetzlicher Freiheit und deutscher Nationalwürde“ gelten. Die Idee, eine politische Massenveranstaltung in Gestalt eines Volksfestes abzuhalten, war dabei bereits im Januar beim Fest zu Ehren Schülers besprochen worden. Als Vorbilder dienten andere Festveranstaltungen, etwa das Wartburgfest der Burschenschaften im Jahr 1817, die als Medium zur Herstellung von politischer Öffentlichkeit genutzt wurden.


Ferdinand Freiherr von Andrian-Werburg (1776-1851)
Ferdinand Freiherr von Andrian-Werburg (1776-1851)

Der Regierungspräsident des Rheinkreises, Freiherr von Andrian-Werburg, reagierte Anfang Mai 1832 mit einem Verbot, da dass Fest einen aufrührerischen Charakter habe. Allerdings erhob sich gegen das Verbot ein so massiver Widerstand der liberalen Öffentlichkeit in der Pfalz, dass er zwei Wochen später das Verbot erst teilweise und dann vollständig zurückneh-men musste.


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